«Judenmarsch» bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen
Der Luzerner Fussballfan, der als Jude verkleidet durch St. Gallen zog, wird nicht bestraft. Seine Aktion sei verletzend, aber für ein Strafverfahren nicht rassistisch genug.

Die drei verantwortlichen Fans des FC Luzerns müssen lediglich 300 Franken für die polizeilichen Ermittlungen zahlen. Vor dem Spiel in St. Gallen war einer von ihnen als Jude verkleidet und an der Spitze eines Fanzuges mitgelaufen. Das verstosse nicht gegen die Rassismus-Strafnorm, teilt die Staatsanwaltschaft St. Gallen mit und verzichtet deshalb auf die Eröffnung eines Verfahrens.
Medien hatten nach dem Fussballspiel FC St. Gallen - FC Luzern vom 15. Februar 2015 berichtet, Luzerner Fans hätten einen als Juden verkleideten Mann durch die Strassen getrieben. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen widerspricht dieser Darstellung nun. Die Ermittlungen ergaben, dass sich ein Luzerner Fan als Jude kostümiert hatte, um die St. Galler Fans zu provozieren, die von den Luzerner Fans schon seit längerer Zeit als «Juden» bezeichnet worden seien.
Der verkleidete Fan setzte sich laut Staatsanwaltschaft nach Ankunft des Fanzugs an die Spitze und grüsste freundlich in die Menge. Beim Trennzaun in Richtung der St. Galler Fans führte er dann einen Tanz auf, um diese zu provozieren. Die Aktion sei für Juden und Menschen, welche die Menschenrechte hoch achten, verletzend. Die Grenze der Strafbarkeit sei aber nicht überschritten worden.
SDA/slw
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