Handy am Steuer – 14 Monate bedingt für Fahrer
Weil er einen tödlichen Unfall verursachte, wurde einem Autofahrer in Neuenburg der Prozess gemacht. Das Urteil: Eine bedingte Gefängnisstrafe.

Die Neuenburger Justiz hat einen Autofahrer, der vor einem tödlichen Unfall durch sein Handy abgelenkt war, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Er wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.
Die technischen Belege der Untersuchung seien erdrückend, sagte Alain Rufener, der Präsident des Gerichtes für den Neuenburger Jura und das Val-de-Ruz, am Mittwoch in La Chaux-de-Fonds bei der Urteilseröffnung. Gemäss der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte vor dem Unfall am 1. September 2016 kurz nach 7 Uhr am Steuer sein Smartphone benutzt. Zunächst versandte er zwei Textmitteilungen, danach öffnete er die Seite eines Webshops.
Dabei schnitt er einem korrekt entgegenkommenden Rollerfahrer den Weg ab. Der über 50 Jahre alte Lenker des Rollers leitete eine Vollbremsung ein. Dennoch wurde er vom rechten Vorderrad des Autos erfasst und verstarb an den Folgen des Unfalls.
«Er widmete alle Aufmerksamkeit seinem Smartphone»
Der Unfallhergang wurde von einer Kamera des Unternehmens, zu dem sich der Angeklagte begeben wollte, gefilmt. Das Urteil ist deutlich milder als die Anträge der Neuenburger Staatsanwaltschaft. Diese hatte einen Schuldspruch wegen eventualvorsätzlicher Tötung und eine Strafe von fünfeinhalb Jahren Gefängnis gefordert.
Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung befand sich als Unterantrag in der Anklageschrift. Nach Ansicht der Staatsanwalt nahm der Autofahrer den Tod von anderen Verkehrsteilnehmern in Kauf, indem er ihnen keine Aufmerksamkeit schenkte. «Er widmete alle Aufmerksamkeit seinem Smartphone», sagte der Staatsanwalt Nicolas Aubert im eintägigen Prozess.
Angeklagter wies Vorwürfe zurück
Diese Argumentation wurde vom Gericht nicht berücksichtigt. Der Angeklagte sei sich nicht bewusst gewesen, dass sein Verhalten tödliche Folgen habe, sagte Gerichtspräsident Rufener. Der 26-Jährige wurde auch wegen des Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt.
Die bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gilt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung auf eine milde Strafe. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten. Das Urteil kann noch angefochten werden. «Die Wahrheit ist, dass ich den Roller nicht gesehen habe», sagte der Autolenker. Er sprach den Angehörigen des Opfers im Gerichtssaal sein Beileid aus und zeigte Reue.
Er bekräftigte, die beiden Textnachrichten abgeschickt zu haben, bevor er losgefahren sie. Die Bestellung in einem Webshop konnte er sich nicht erklären. Der Staatsanwalt Nicolas Aubert führte aus, das der Angeklagte es sich einfach nicht eingestehen wolle, ein Menschenleben für eine so belanglose Sache geopfert zu haben.
SDA/oli/kaf
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