Gotthard-Raser soll doch noch ins Gefängnis
Ein Gerichtsurteil aus dem Tessin gegen einen Raser wird auf Deutsch übersetzt. Das Ziel: Deutschland soll ihn verurteilen.

Für den im Februar im Tessin verurteilten Autobahnraser aus Deutschland wird von den Schweizer Behörden ein Gesuch um stellvertretende Strafvollstreckung gestellt werden. Dafür wird das Gerichtsurteil derzeit ins Deutsche übersetzt. Ob der Raser dann hinter Gitter wandert, muss allerdings die deutsche Justiz entscheiden.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) werde das Ersuchen um stellvertretende Strafvollstreckung an die deutschen Behörden stellen, teilte BJ-Sprecher Folco Galli am Dienstag auf Anfrage mit. Man stütze sich dabei auf das Rechtshilfegesetz.
Mit Tempo 200 über Autobahn gerast
Zunächst müsse aber die zuständige Tessiner Justizdivision das rechtskräftige Gerichtsurteil sowie weitere Dokumente vom Italienischen ins Deutsche übersetzen. Der 43-jährige Autobahnraser war im Februar von einem Gericht in Lugano zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden – 12 Monate davon unbedingt.
Im Sommer 2014 war der Mann mit bis zu Tempo 200 über die Autobahn A2 gerast und hatte dabei im Gotthard-Strassentunnel zehn Mal überholt.
Fahrer blieb Prozess fern
Da der Fahrer seinem Gerichtsprozess Anfang des Jahres fern blieb, kam die Frage auf, ob und in welcher Form dieser überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Eine Auslieferung erschien von Anfang an als sehr unwahrscheinlich, da Deutschland sich wie die Schweiz und zahlreiche andere Staaten das Recht vorbehält, die Auslieferung eigener Staatsangehöriger abzulehnen.
Ob die in der Schweiz verhängte Freiheitsstrafe nun auch in Deutschland vollstreckt werden kann, hängt laut dem BJ insbesondere davon ab, ob «der Sachverhalt auch nach deutschem Recht strafbar ist».
Autorennen ist nur Ordnungswidrigkeit
Am Berliner Landgericht wurden im Februar zwei Männer wegen eines illegalen Autorennens, bei dem eine Person starb, zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Urteil lautete auf Mord.
Laut der Wochenzeitung «Die Zeit» ist derzeit ein Gesetzesentwurf auf Bundesebene in Arbeit, der illegale Autorennen unter Strafe stellen soll. Bislang seien illegale Autorennen als Ordnungswidrigkeit mit 400 Euro Bussgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet worden.
Mit dem neuen Gesetz wäre die Teilnahme an einem solchen Rennen keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Sie könnte mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden, auch dann, wenn niemand zu Schaden kommt. Gemäss der Zeit unterstützt auch die deutsche Bundesregierung das Vorhaben.
SDA/oli
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