Gotthard-Raser muss nicht ins Gefängnis
Der Deutsche Christian R. raste mit 200 km/h über die A2. Dafür wurde er vom Kantonsgericht Lugano zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt. Doch nun kommt er mit einer Geldstafe davon.

Das Kantonsgericht in Lugano hatte einen 40-jährigen Raser zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt – zwölf Monate davon unbedingt. Der Deutsche Christian R.* war im Sommer 2014 mit seinem getunten BMW Z4 bis zu Tempo 200 über die Autobahn A2 gerast und hatte dabei im Gotthard-Strassentunnel zehnmal überholt.
Dabei habe der Mann das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt, urteilten die Richter. Der Prozess in Lugano fand in seiner Abwesenheit statt. Der deutsche Temposünder hielt sich wieder in seiner Heimat im deutschen Bundesland Baden-Württemberg auf.
Mildes Urteil der deutschen Justiz
Das Schweizer Bundesamt für Justiz leitete daraufhin beim Justizministerium in Baden-Württemberg ein Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe ein. Die Staatsanwaltschaft wiederum eröffnete beim Landesgericht in Stuttgart ein entsprechendes Verfahren.
Wie der «Corriere del Ticino» schreibt, muss er die Strafe in Deutschland nun aber nicht absitzen. Laut einem Urteil des Stuttgarter Landesgerichts wurde R. lediglich eine Geldbusse aufgebrummt. Die Richter sahen von einer Gefängnisstrafe ab.
*Name der Redaktion bekannt.
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