Ortsplanungsrevision SeftigenGemeinderat hält an Änderungen fest
Der Gemeinderat will die Zonenplanänderungen wie geplant vornehmen. Allein bei der Arbeitszone Pfandersmatt
gibt es Anpassungen.

Bis Mitte Dezember lagen in Seftigen das totalrevidierte Baureglement sowie die Akten zur Ortsplanungsrevision öffentlich auf. Dagegen sind ingesamt elf Einsprachen eingegangen, wie einer Mitteilung der Gemeinde zu entnehmen ist. Diese richteten sich im Wesentlichen gegen die Einzonung von Bauland in der Hohlenmatt, wo eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) für die Realisierung einer Wohnüberbauung vorgesehen ist, gegen die neu zulässigen Gebäudehöhen in der Arbeitszone Pfandersmatt und gegen die Flachdachbauweise in der Wohnzone W1.
Im Januar 2021 fanden Einspracheverhandlungen statt. Wie die Gemeinde schreibt, wurden drei Einsprachen daraufhin zurückgezogen. Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 29. März werde im Wissen, dass noch offene Einsprachen vorhanden seien, über die Vorhaben beschliessen. «Wenn den Geschäften zugestimmt wird, wird anschliessend das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die Einsprachen entscheiden.»
Anpassung bei der Pfandersmatt
An seiner letzten Sitzung habe der Gemeinderat die Einspracheverhandlungen und weitere Rückmeldungen aus der Bevölkerung analysiert. «Er ist zum Schluss gekommen, dass an den Vorlagen gemäss der öffentlichen Auflage festgehalten wird – mit Ausnahme der Zonenplanänderung in der Pfandersmatt», steht im Communiqué weiter.
Hier will er im Sinne der Einsprecher Anpassungen gegenüber der öffentlichen Auflage vornehmen. An den vorgesehenen Gebäudehöhen – nördlich der Bahnlinie und südlich der Kantonsstrasse 14 Meter, nördlich davon bis zu 20 Meter – will der Rat aber festhalten.
Richtplan statt Ortsplanung
Manche Einsprachen würden sich allerdings auf den kommunalen Richtplan beziehen, der nicht Gegenstand der aktuellen Ortsplanungsrevision sei. «Dem Gemeinderat ist es wichtig, diese beiden Vorhaben auseinanderhalten zu können», steht in der Mitteilung. Aktuell gehe es um die Möglichkeit, die bestehenden Gebäude zu erhöhen – und nicht um die Gebietserweiterung.
Erst allenfalls in ein paar Jahren, wenn die umfassenden Vorarbeiten gemacht wurden, könnte das Projekt mit der Erweiterung der Gewerbezone und der Möglichkeit zur Realisierung eines Silos für das Beton-Recycling der Bevölkerung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Entsprechend will der Gemeinderat die Bestimmungen für den Bau eines 25 Meter hohen Silos aus dem totalrevidierten Baureglement streichen.
Die ausserordentliche Generalversammlung vom 29. März findet ausnahmsweise in der Raiffeisen-Arena statt in der Aula statt.
PD
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