Für 28 000 Waffen hat es in Zürich zu wenig Platz
Geht es nach Bundesrat Ueli Maurer, dürfen Soldaten ab 2010 ihre Waffe im Zeughaus lagern. Für die freiwillige Waffenabgabe ist der Kanton Zürich gerüstet - nicht aber für eine obligatorische.
Zürich. - Jeder Armeeangehörige soll seine Waffe künftig gratis und ohne Angabe von Gründen in einem Zeughaus hinterlegen können. Mit diesem Vorschlag will VBS-Chef Ueli Maurer (SVP) den Missbrauch von Dienstwaffen eindämmen, dies nebst anderen Massnahmen wie einer vertieften Abklärung des Gefahrenpotenzials angehender Soldaten. Maurer wird dem Bundesrat seinen Antrag demnächst unterbreiten. Findet er eine Mehrheit, treten die Neuerungen voraussichtlich auf den 1. Januar 2010 in Kraft.
Welche Auswirkungen die freiwillige Waffenlagerung im Kanton Zürich hätte, ist nicht klar. Zuallererst stellt sich die Frage, wie viele der 28 000 Zürcher Armeeangehörigen ihr Gewehr oder ihre Pistole aus eigenem Antrieb hinterlegen würden. Im Kanton Genf, wo diese Freiheit bereits besteht, haben von 7500 Soldaten deren 100 sich zu diesem Schritt entschlossen. Hochgerechnet auf den Kanton Zürich ergäbe dies 400 bis 500 Waffen, die in den beiden Zeughäusern - in der Stadt Zürich und in Hinwil - lagern würden. Genügend Platz für dieses Waffenmenge wäre vorhanden, wie Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) auf Anfrage sagt. «Wir sind gut gerüstet.»
Mehr als 1000 freiwillige Lagerungen?
Fraglich ist allerdings, ob sich nicht mehr Zürcher Soldaten zu einer Lagerung ihrer Waffe entschlössen. Wäre die freiwillige Rückgabe landesweit erst einmal eingeführt, verlöre sie allmählich ihren Exotenstatus, mit der Folge, dass es zu einem verstärkten Rücklauf käme. Hollenstein hält dieses Szenario für möglich, erwartet aber trotzdem nicht, «dass die Zeughäuser überrannt werden». Die Waffe abzugeben, sei mit einem Aufwand verbunden, den wohl die meisten Soldaten scheuen würden, vermutet er. «Im Extremfall» rechnet der Sicherheitsdirektor mit 1000 freiwilligen Rückgaben. Und auch hierfür böten die Zeughäuser genügend Kapazität.
Wie viele Waffen sich mit der bestehenden Infrastruktur maximal lagern lassen, sagt Hollenstein nicht - aus Sicherheitsgründen. Aus demselben Grund nennt seine Direktion auch keine weiteren sicherheitsrelevanten Details. Hollenstein versichert aber: «Die Zeughäuser sind hervorragend gesichert.» Heute schon würden dort Waffen aufbewahrt, etwa Leihwaffen fürs Knabenschiessen oder Waffen für Personen im Auslandsurlaub oder ohne festen Wohnsitz.
Anders sähe die Situation aus, wenn die Volksinitiative «für den Schutz vor Waffengewalt» an der Urne eine Mehrheit fände. Hollenstein unterstützt wie der Gesamtregierungsrat die freiwillige Waffenabgabe, wie sie von Bundesrat Maurer vorgespurt ist. Die Volksinitiative geht dem Regierungsrat jedoch zu weit. Im Februar ist sie zustande gekommen; ein Abstimmungstermin steht noch nicht fest.
Noch keine Gespräche mit dem VBS
Müssten künftig alle Soldaten ihre Waffe im Zeughaus abgeben, wie dies die Initiative verlangt, hätte der Kanton Zürich ein logistisches Problem. Hollenstein spricht von einer «neuen Dimension». «Wir müssten zwingend mehr Raum schaffen», sagt er. Wie und wo im Kanton Zürich dies geschehen könnte, darüber macht Hollenstein keine Angaben. Er verweist auf den Bund. An diesem wäre es, eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen. Hollenstein stellt klar, dass der Bund neue Zeughäuser und, damit verknüpft, den höheren Personaletat finanzieren müsste. In dieser Sache haben mit Ueli Maurers Departement, dem VBS, noch keine Gespräche stattgefunden.
Wie Anton E. Melliger, Chef des kantonalen Amtes für Militär und Zivilschutz, sagt, wäre es entscheidend, wie die Waffenrückgabe organisiert wäre. Zwei Optionen sind denkbar: Die Armeeangehörigen gäben ihre Waffe nach dem Wohnsitzprinzip ab, also in einem Zeughaus ihres Kantons. Oder aber die Waffen würden nach der RS oder dem WK, aufgeschlüsselt nach Truppenverband, eingesammelt und zentral aufbewahrt. Je nachdem ergäbe sich für den Kanton Zürich mehr oder weniger Platzbedarf für die Waffenlagerung.
Das VBS will sich zu den Folgen eines Ja zur Volksinitiative nicht äussern. Es gehe realpolitisch derzeit einzig um die Frage der freiwilligen Waffenlagerung, sagt ein Sprecher. Er verweist jedoch auf den Schlussbericht der vom Bund beauftragten Arbeitsgruppe «Ordonnanzwaffen», die ihre Resultate dazu im November letzten Jahres präsentiert hat. Dort ist das Szenario einer obligatorischen Waffenlagerung im Zeughaus angetippt. Allerdings befasst sich das Szenario nicht mit einem Abgabezwang für alle 210 000 Armeeangehörigen (Aktive und Reserve), sondern fokussiert nur auf jene Soldaten, welche die Dienstpflicht erfüllt haben, aber noch nicht aus der Armee entlassen sind.
Vor diesem Hintergrund rechnet die Arbeitsgruppe mit jährlich 30 000 Ein- und Ausgaben von Waffen - landesweit. Bauliche Anpassungen an den «Sicherheitsräumen» in der Schweiz veranschlagt sie auf zwei bis vier Millionen Franken. Der Personalaufwand in den Zeughäusern nehme zu: um insgesamt vier bis fünf Vollzeitstellen, dies unter der Annahme, dass der Bezug respektive die Rückgabe einer Waffe durchschnittlich 14 Minuten dauert.
Sorgfältig aufbewahrt: Im Zeughaus Zürich gibt es spezielle Gestelle für Sturmgewehre.
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