Seftiger BaureglementFünf Einsprachen gegen die Totalrevision
Gewerbetreibende befürchten Risiken wegen mehr Wohnfläche. Nun gehen die Unterlagen an den Kanton.

Bis zum 13. September lag das totalrevidierte Baureglement öffentlich auf. Die erneute Auflage wurde notwendig, da anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. März 2021 verschiedene Änderungen beschlossen wurden. Nun teilt der Gemeinderat das Resultat der Auflage mit.
Insgesamt seien fünf Einsprachen eingegangen, wovon sich eine gegen das Bauverbot im Landschaftsschongebiet richte, sowie vier Einsprachen, die sich im Wesentlichen gegen die Herabstufung der Lärmempfindlichkeitsstufe in der Arbeitszone äusserten. Die dort ansässigen Gewerbebetriebe befürchten Risiken bei der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeiten, wenn dem Wohnen mehr Gewicht beigemessen wird.
Die Unterlagen gehen nun zum kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens wird auch über die Einsprachen entschieden.
pd/aka
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