Tödlicher Unfall in Adelboden Freispruch für den Pistenchef
Das Obergericht spricht den Pistenverantwortlichen der Bergbahnen Adelboden frei. Zusätzliche Markierungen hätten den Tod einer Jugendlichen 2015 nicht verhindern können.

Schuldig. So urteilte das Regionalgericht Oberland im Mai 2020. Das Verdikt betraf den Pistenverantwortlichen der Bergbahnen Adelboden. Er habe 2015 mit der ungenügenden Sicherung einer gefährlichen Stelle den Unfalltod einer Jugendlichen aus dem Kanton Schwyz fahrlässig mitverursacht, befand die Erstinstanz. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Einheiten à 130 Franken. Die Bergbahnen Adelboden legten Berufung ein und zogen den Fall ans Obergericht weiter.