Feuerwerk-Verbot in Thun auch an Silvester
Die Stadt Thun erinnert daran, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Innenstadt verboten ist, insbesondere auch in der Nacht von Silvester auf Neujahr. Fehlbare können gebüsst werden.

Weil die historischen Gebäude in der Altstadt nah aneinander gebaut sind und wegen ihrer Bauweise besonders gefährdet sind, durch Feuerwerk in Brand zu geraten, verbietet das Ortspolizeireglement Feuerwerk in der Altstadt konsequent und seit längerem. Der Verbotsperimeter erstreckt sich von der Inneren Aare bis zur Burgstrasse und vom Grabengut bis zum Lauitor. Am Mittwoch hat das Gewerbeinspektorat mitgeteilt, dass das Feuerwerkverbot «insbesondere auch in der Silvesternacht zu beachten» sei. Die engen Platzverhältnisse würden ausserdem Lösch- und Rettungseinsätze erschweren.
Busse bis 5000 Franken
Die Stadt weist weiter darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk im übrigen Stadtgebiet «am 1.August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet» ist. Trotzdem gelte es Sicherheitsregeln zu beachten, etwa die, dass Kinder nie unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen. Personen, die sich nicht an das Verbot halten, können verwarnt oder sogar gebüsst werden. Die Busse kann bis 5000 Franken hoch sein.
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