Urteil des RegionalgerichtsFahren im Pulk schützte die Töfffahrer vor Strafe
Freisprüche für vier Töfffahrer. Das Gericht konnte ihnen weder die Nötigung auf der Autobahn noch einen Angriff auf einen Autofahrer nachweisen.

Einige Dinge, die an den zwei ersten Verhandlungstagen offengeblieben sind, hat Gerichtspräsident Jürg Santschi am Freitag in seiner Urteilsbegründung geklärt. Es ging um die Töfffahrer, die am Abend des 27. August 2016 einen Autofahrer auf der Autobahn zwischen Spiez und Thun-Süd bedrängt hatten, ihm dann durch Thun bis zum Nebeneingang der Kantonspolizei an der Allmendstrasse 18 gefolgt waren und ihn dort verprügelt hatten.