Seftiger wehren sichElf Einsprachen zur Ortsplanung
Die Pläne zur Einzonung von Bauland in der Hohlenmatt und die neuen Gebäudehöhen in der Arbeitszone «Pfandersmatt» gefallen den Einsprechern nicht.

Bis am Montag, 21. Dezember, lagen das totalrevidierte Baureglement sowie die Akten zur Ortsplanungsrevision der Gemeinde Seftigen öffentlich auf. In den Unterlagen zur Ortsplanungsrevision geht es um die Zonenplanänderungen «Hohlenmatt», Arbeitszone «Pfandersmatt» sowie für einen Teil der Parzelle Nr. 360 am Moosweg.
Ausserdem ist der Zonenplan 2 Gegenstand der Revision. Letzterer beinhaltet grundeigentümerverbindliche Vorgaben unter anderem bezüglich Ortsbildschutz-, Landschaftsschon- und Gefahrengebiete. «Innert der 30-tägigen Auflagefrist konnte jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, Einsprache einreichen», heisst es in einer Medienmitteilung des Gemeinderates von Seftigen.
Ausserordentliche Versammlung im Frühjahr
Insgesamt sind elf Einsprachen eingegangen. Diese richten sich im Wesentlichen gegen die Einzonung von Bauland in der Hohlenmatt, wo eine «Zone mit Überbauungspflicht» (ZPP) für die Realisierung einer Wohnüberbauung vorgesehen ist. Andere Einsprecher würden sich auf die neu zulässige Gebäudehöhe – diese liegt zwischen 14 und 20 Metern – südlich der Bahn in der Arbeitszone «Pfandersmatt» und gegen die Flachdachbauweise in der Wohnzone W1 beziehen. Die Pläne in der «Pfandersmatt» sind indes auch den Nachbarn in Burgistein ein Dorn im Auge.
«Die Einsprachen werden nun ausgewertet», schreibt der Gemeinderat. In den nächsten Wochen finden die Einspracheverhandlungen statt. Sollten keine Einigungen erzielt werden, entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die Einsprachen. Zuvor muss allerdings die im Frühjahr 2021 geplante ausserordentliche Gemeindeversammlung der Ortsplanungsrevision zustimmen. An der Versammlung soll über die eingegangenen Einsprachen informiert werden.
pd
Fehler gefunden?Jetzt melden.