Rechtswidrige KürzungEine Ohrfeige für Schnegg, gegen die er sich kaum wehren kann
Vorläufig Aufgenommenen darf die Sozialhilfe nicht gekürzt werden, heisst es in einem Urteil. Der Kanton sieht das anders, kann aber womöglich nichts dagegen tun.

Erneuter Rückschlag: SVP-Regierungsrat Schnegg hat wenig Erfolg mit seinen Sozialhilfekürzungen.
Foto: Raphael Moser
Für SVP-Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg muss sich das Lesen des Urteils von Christoph Lerch vom 12. Mai wie eine Ohrfeige angefühlt haben. Auf 22 Seiten seziert der SP-Regierungsstatthalter Bern-Mittelland die kantonale Sozialhilfeverordnung und analysiert diese auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht.