Tötungsdelikt in Interlaken«Dringender Tatverdacht» – Ehefrau bleibt in U-Haft
Das Berner Obergericht hat eine Beschwerde der Ehefrau gegen die U-Haft im Fall der Tötung des Des-Alpes-Wirts abgewiesen und nennt eine ganze Reihe von Details zur Tat.

Drei Wochen nach der brutalen Tötung des Wirts des Restaurants Des Alpes am Interlakner Höheweg am 19. Oktober 2020 war eine Frau festgenommen worden. Dass es sich dabei um die 34-jährige Ehefrau des Opfers handelte, bestätigte die Kantonspolizei weitere drei Wochen später. Seit dem 9. November befindet sich die aus Brasilien stammende ehemalige Profiboxerin nun in Untersuchungshaft, und daran wird sich in nächster Zeit auch nichts ändern.
Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Berner Obergerichts hat nun eine Beschwerde der Frau gegen die U-Haft abgewiesen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Die Frau hatte zuvor die Entlassung aus der dreimonatigen U-Haft beantragt und den «dringenden Tatverdacht» bestritten.