Berner Notar verurteiltDie Vertragsoptimierung war eine Urkundenfälschung
Ein Notar hat bei einem Liegenschaftshandel mit einem Konstrukt ein Vorkaufsrecht umgangen. Dafür erhielt er vom Regionalgericht die Quittung.

Ein neuer Kaufvertrag wird einem Berner Notar zum Verhängnis. Er hatte im Herbst 2016 die Modalitäten so angepasst, dass zwei Grundstücke nicht mehr mit je einem eigenen Preis die Besitzerin wechselten. Zwar blieb der Gesamtpreis bei zwei Millionen Franken. Aber die Liegenschaft wurde für diese zwei Millionen Franken verkauft, während der Anteil an der Einstellhalle geschenkt wurde. So konnte ein Vorkaufsrecht von Dritten umgangen werden.