Die UBS wird nicht alle Daten ausliefern
Rund um die UBS-Steueraffäre wurden alle 4450 Amtshilfefälle überprüft. Schon jetzt steht fest: Die UBS wird im Herbst nicht alle Daten ausliefern.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Amtshilfeprüfung von rund 4450 UBS-Kundendossiers im Zusammenhang mit der UBS-Steueraffäre in den USA fristgerecht am Donnerstag abgeschlossen. Die Datenüberlieferung wird bis im Herbst weitgehend abgeschlossen sein.
Soweit die Entscheide rechtskräftig sind, wurden den US- Steuerbehörden bereits Kontodaten geliefert. Das betraf rund die Hälfte der Fälle, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen am Donnerstag mitteilte.
Die Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) seien innerhalb der vorgesehenen Frist erlassen worden. Trotz der Verzögerungen durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sollten die Daten der übrigen involvierten UBS-Kunden grossenteils bis im Herbst übermittelt sein.
Gespräche über Schlussphase
Zwischen den USA und der Schweiz fänden Gespräche über die Schlussphase der Vertragsumsetzung statt, heisst es im SIF- Communiqué weiter.
Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) bestätigte, dass bereits 2000 Dossiers bei ihr eingegangen sind. Aufgrund der eingegangen Daten und der Garantien der Schweizer Regierung werde man den sogenannten John Doe Summons aller Voraussicht nach im Herbst zurückziehen, sagte ein IRS-Sprehcer. In dieser Klage hatte das US-Justizministerium die Herausgabe von 52'000 UBS-Kundendaten gefordert.
57 Rekurse hängig
Obwohl die Auslieferung der Datensätze beschlossene Sache ist, ist sicher, dass die Schweiz nicht alle von den USA geforderten Daten von rund 4450 mutmasslichen Steuersündern ausliefert.
Die betroffenen Kunden der Grossbank konnten die Herausgabe gerichtlich anzufechten. In rund 300 Fällen war mit Stand Ende Juli der gerichtliche Weg noch nicht abgeschlossen, wie SIF-Sprecher Mario Tuor anfang Woche sagte. In anderen Fällen führte die Prüfung der Daten zum Entscheid, die Informationen nicht auszuhändigen.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) waren 57 Rekurse von US- Kunden der UBS hängig. Ein Pilotentscheid dürfte für 40 dieser verbleibenden Fälle wegweisend sein: Das BVG wies Mitte Juli eine Beschwerde ab, mit der eine Kundin die Herausgabe ihrer Daten verhindern wollte.
Lange Geschichte
Die UBS-Steueraffäre nahm 2007 ihren Anfang, als die US-Behörden gegen UBS-Kundenberater Ermittlungen aufnahmen. Sie wurden verdächtigt, US-Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben.
Ende 2008 verlangten die USA von der UBS rund 20'000 Kundendaten und drohten mit einer Anklage, die die UBS existenziell hätte bedrohen können. Im Februar 2009 verfügte die Finanzmarktaufsicht (Finma) die Herausgabe von rund 300 UBS-Kundendaten.
Die UBS bezahlte zum gleichen Zeitpunkt 780 Millionen Dollar an die US- Justiz, um den Steuerstreit zu beenden. Die US-Behörden forderten aber die Herausgabe von weiteren 52'000 UBS-Kunden-Daten, was die UBS ablehnte. Am 19. August 2009 kam es zu dem nun praktisch vollzogenen Vergleich.
Anfang 2010 stoppte aber das Bundesverwaltungsgericht mit einem Pilotentscheid die Lieferung der Daten an die USA. Das Abkommen genüge nicht für Amtshilfeleistungen bei Steuerhinterziehung.
Der Bundesrat beschloss gezwungenermassen, das Amtshilfeabkommen mit den USA, einen Staatsvertrag, dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Die eidgenössischen Räte lieferten sich ein heftiges Seilziehen, bis sie den Vertrag guthiessen.
SDA/mrs
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