Die UBS mit fiktiven Rechnungen betrogen
650'000 Franken haben eine UBS-Betriebsökonomin und ihr Lebenspartner von der Grossbank ergauert. Nun wurden die beiden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Eine ehemalige UBS-Betriebsökonomin und ihr Freund haben die Grossbank mit fiktiven Rechnungen um rund 650'000 Franken betrogen. Das Bezirksgericht Zürich hat das geständige Duo im abgekürzten Verfahren zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren respektive 21 Monaten verurteilt.
Die heute 48-Jährige und ihr um acht Jahre jüngerer Lebenspartner legten am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich ein umfassendes Geständnis ab. Vor über drei Jahren waren die beiden aufgrund eines aufwendigen Lebensstils in finanzielle Engpässe geraten.
Unterschriften gefälscht
Die seit über 20 Jahre bei der UBS tätige Prokuristin kam dabei auf die Idee, fiktive Rechnungen für erfundene Trainingskurse innerhalb der Grossbank zu stellen. Ihr Freund trat im Namen von Drittfirmen auf. Das Paar ging bei den gestellten Rechnungen nie über 100'000 Franken. Somit war eine Zweitunterschrift nicht nötig.
Gemäss Anklageschrift konnten die Beschuldigten so zwischen Juni 2011 und Sommer 2013 in neun Überweisungen rund 650'000 Franken für sich abzweigen. Die Frau operierte dabei mit gefälschten Unterschriften. Wegen eines Fehlers flog der Betrug Ende 2013 auf.
Da die Polizei bei der Hausdurchsuchung beim Lebenspartner rund 1,7 Gramm Kokain sicherstellte, verbrachte dieser für elf Tage in Untersuchungshaft. Die Beschuldigte wurde von der UBS entlassen.
Parteien einigen sich auf Urteil
Die geständige und heute arbeitslose Betriebsökonomin führte bereits während der Untersuchung aus, dass das Tatmotiv auf die Firmenkultur der UBS zurückzuführen sei. Es werde viel Geld für Blödsinn aus dem Fenster geschmissen, argumentierte sie. Allerdings gestand sie auch ein, dass sie unrechtmässig gehandelt habe.
Die Parteien hatten sich im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens auf ein Urteil geeinigt. Demnach wurde die Ökonomin wegen mehrfachen Betrugs, Urkundenfälschung sowie Fälschung von Ausweisen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. 21 Monate auf Bewährung kassierte der Mittäter, der auch wegen Kokainkonsums belangt wurde.
Das Bezirksgericht segnete das Urteil ab und zeigte ein gewisses Verständnis für die Delikte. Allerdings machte der Gerichtsvorsitzende aber auch klar, dass zwischen einem Bonus und einer gefälschten Unterschrift immer noch ein grosser Unterschied bestehe. Das Duo wurde verpflichtet, für den angerichteten Schaden aufzukommen.
SDA/wid
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