Die Altache könnte zum Streitpunkt werden
Die Gemeinde Thörigen muss ihre Gewässerräume festlegen. Mit Kritik seitens der Landwirte rechnet sie nicht. Mit dem Kanton besteht aber womöglich noch Gesprächsbedarf.

Der Auftrag an die Gemeinden ist klar: Bis Ende 2018 müssen die Gewässerräume verbindlich festgelegt und bis Ende 2020 muss das Baureglement angepasst werden. Auslöser ist zum einen die auf Bundesebene neu in Kraft getretene Gewässerschutzgesetzgebung und zum anderen die vom Kanton beschlossene Verordnung über die neuen Begriffe und Messweisen im Bauwesen.
In Thörigen liegt der Erläuterungsbericht zur Teilrevision der Ortsplanung seit dieser Woche öffentlich auf. Zum Klären von Fragen aus der Bevölkerung lädt die Gemeinde am 16. und 25. Januar zu Sprechstunden mit der zuständigen Arbeitsgruppe ein.
Keine grosse Differenz
In anderen Gemeinden haben die neuen kantonalen Vorschriften bereits Diskussionen ausgelöst. Zur Erklärung: Das Land entlang der Gewässer darf künftig nur noch extensiv genutzt werden. Es dürfen dort also kein Dünger und keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. In der Gemeinde Wynau war dies bei den Landwirten kürzlich auf Kritik gestossen. Wird dies nun auch in Thörigen so sein?
Nein, glaubt Gemeindeverwalter Thomas Niederhauser. «Bei uns wird das voraussichtlich kein Problem sein.» Dies angesichts der Tatsache, dass die neuen Gewässerraumbreiten keinen grossen Unterschied zur jetzigen Situation bedeuten würden. «Bei der Altache unterhalb der Brücke zum Beispiel muss aktuell ein Abstand von je 8 Metern auf beiden Seiten eingehalten werden», sagt Niederhauser. Nach der neuen Festlegung wären es je 8,5 Meter, also insgesamt 17 Meter. «Das ist nur eine kleine Differenz», so der Gemeindeverwalter.
Die Gewässerraumbreiten wurden wie folgt festgelegt: Altache 17 Meter, Lysbach/Dorfbach 15 Meter, Stouffebach 17 Meter, alle übrigen Gewässer 11 Meter.
«Das wäre übertrieben»
An einer Stelle könnte es aber dennoch zu einer grösseren Abweichung kommen. Zumindest wenn es nach dem Wasserbauingenieur des Oberingenieurkreises IV geht. Er hat, wie es im Erläuterungsbericht heisst, «gemäss erster Korrespondenz» für die Altache im Bereich des Siedlungsgebiets einen Gewässerraum von 22 Metern vorgeschlagen. Für die Gemeinde sei diese Verbreiterung weder aus Sicht des Hochwasserschutzes noch aufgrund der Zugänglichkeit oder eines Revitalisierungspotenzials nachvollziehbar, heisst es im Bericht.
Betroffen hiervon wäre laut Thomas Niederhauser das Gebiet Teufmatte eingangs des Dorfes. «22 Meter wären dort aber übertrieben», findet der Gemeindeverwalter. Die Gemeinde werde daher den Gewässerraum für die Altache durchgehend mit 17 Metern festlegen. Ob dies vom Wasserbauingenieur so genehmigt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Sollte es vom Kanton unerwarteterweise einen negativen Bescheid geben, werde die Gemeinde allenfalls ihr Vetorecht prüfen, so Niederhauser.
ÜO werden aufgehoben
Die Landschaftsplanung oder die Zonenzuteilung sind nicht Gegenstand der Treilrevision der Ortsplanung. Es gibt allerdings eine Ausnahme: die Aufhebung der beiden Überbauungsordnungen (ÜO) Bühl und Eigenstrasse. Beide sind weitgehend überbaut: Nur auf je einer Parzelle kann noch gebaut werden. Wobei für jene im Gebiet Eigenstrasse bereits Pläne ausgearbeitet würden, sagt Niederhauser.
Und auch bei jener Parzelle im Bühl würden die Baupläne des Liegenschaftsbesitzers immer konkreter. Die ÜO sollen also nun aufgehoben und die beiden Zonen mit Planungspflicht in zweigeschossige Wohnzonen umgezont werden. Thomas Niederhauser ist zuversichtlich, dass die Gemeinde hierfür grünes Licht erhält.
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