Lauterbrunnen: Neuer LuftraumDer verbotene «Zylinder»
Im Lauterbrunnental wurden die Luftraumregelungen für Hängegleiterpiloten neu angepasst.

Ab sofort gilt im Lauterbrunnental eine neue verbindliche Luftraumregelung. Dies, nachdem es im Bereich des Heliports der Air-Glaciers südlich des Dorfes in der Vergangenheit mehrmals zu unerwünschten, aber legalen Annäherungen von Fallschirmspringern, die aus dem Helikopter springen, und Gleitschirmpiloten gekommen ist. Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt vorgeschriebene Sperrzone von 2,5 Kilometer Radius wäre eine grosse Einschränkung für private Hängegleiterflüge und kommerzielle Tandemunternehmen, weshalb die Air-Glaciers schon immer kompromissbereit war. Die Abmachung wurde nun neu ausgearbeitet und soll beiden Seiten helfen, ihre Bedürfnisse zu stillen. In einigen Gesprächen konnte folgende Einigung erzielt werden: Im Radius von 1150 Metern rund um den Heliport der Air-Glaciers ist das Fliegen unterhalb von 600 Metern über dem Talboden gesetzlich verboten. Auch oberhalb dieser 600 Meter ist das Fliegen innerhalb dieses Zylinders dringend zu vermeiden. In einer 700 Meter breiten Zone bis hinauf zur Biglenalp darf das Trimmletentäli nur noch auf einer Meereshöhe von über 1700 Metern beflogen werden.