Urnengang in HerzogenbuchseeDer Statthalter weist Beschwerde gegen Abstimmung ab
Marc Häusler kommt in seinem Entscheid zum Schluss, dass der Gemeinderat nicht einseitig informiert hat.

Der Oberaargauer Regierungsstatthalter Marc Häusler (SVP) hat die Beschwerde eines Stimmbürgers gegen die Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 in Herzogenbuchsee abgewiesen. Laut Häusler hat der Gemeinderat nicht einseitig informiert.
Die Stimmberechtigten entschieden damals an der Urne über mehrere Vorlagen. Sie stimmten allen Geschäften zu. Der Beschwerdeführer hatte sich allerdings an der Abstimmungsbotschaft gestört. Er rügte insbesondere, dass die Botschaft durch den Gemeinderat einseitig verfasst worden sei.
Statthalter Häusler sieht es anders: Als der Gemeinderat die Botschaft verfasst habe, sei nicht erkennbar gewesen, dass sich eine organisierte Gegnerschaft gegen die Vorlagen stellte. Deswegen sei ein Verzicht auf die Aufnahme von allfälligen Argumenten, die gegen die Vorlagen sprachen, in der Botschaft nicht zu beanstanden.
Freie Willensbildung nicht gefährdet
Die Stimmberechtigten hätten sich jederzeit auf andere Weise über die Geschäfte informieren können, schreibt Häusler weiter. Die freie Willensbildung des Souveräns sei demnach nicht gefährdet gewesen. Der Beschwerdeführer kann den Entscheid weiterziehen.
Da die Gemeinde Herzogenbuchsee aufgrund der Beschwerde über kein genehmigtes Budget verfügt und die Parteien wie auch der Gemeinderat Klarheit brauchen, welches Wahlreglement an den kommenden Wahlen gilt, wurde einer allfälligen Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Vorlagen – darunter das Budget 2021 und das neue Wahlreglement – hätten eigentlich an einer Gemeindeversammlung zur Sprache kommen sollen. Mitten in der zweiten Corona-Welle machte der Gemeinderat aber von der Möglichkeit Gebrauch, anstelle einer Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung anzusetzen. So, wie er das nun auch diesen Sommer wieder tut.
SDA/tg
Fehler gefunden?Jetzt melden.