«Das müssen Sie das Bazl fragen»
So reagiert die Ju-Air auf das erzwungene Grounding und die Kritik des Bundes.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat entschieden: Die zwei verbleibenden Flugzeuge der Ju-Flotte müssen vorübergehend am Boden bleiben. Überrascht Sie der Entscheid?
Die Resultate der Untersuchung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) waren uns neu. Insofern hat uns der Bericht überrascht. Die gefundenen Schäden waren aber laut Sust nicht die Absturzursache.
Es ist die Rede von «schwerwiegenden strukturellen Schäden im Bereich der Flügelholme».
Im Zwischenbericht steht nichts von «schwerwiegenden» Schäden. Das sagt das Bazl. Weshalb es zu diesem Schluss kommt, müssen Sie das Bundesamt fragen.
War das Flugzeug schlecht gewartet?
Nein, das sind unsere Flugzeuge nicht. Wären uns solche Schäden an einem unserer Flugzeuge bekannt gewesen, hätten wir es nicht fliegen lassen. Das Problem ist aber, dass bei einer normalen Wartung, ein solcher Schaden, wie er nun am Hauptholm festgestellt wurde, nicht entdeckt wird.
Weshalb?
Der Riss befindet sich an einem Ort, wo ein Metallteil darüber genietet ist. Für das Auge ist er somit nicht sichtbar. Um ihn von aussen zu entdecken, müsste man den Träger zerstören. Wir haben das Rohr aber jedes Jahr noch mit einem Spezialgerät, einem sogenannten Boroskop, von innen kontrolliert. Wäre damals schon ein Riss vorhanden gewesen, hätten wir ihn entdeckt.
Werden nun bei der Ju-Air die normalen Wartungsarbeiten angepasst?
Das normale Wartungsprogramm wird im Moment nicht angepasst, denn es ist bereits 50 Prozent intensiver als bei jüngeren Flugzeugen. Die Sonderkontrolle der Verbindungspunkte in den Flügeln muss zuerst konzipiert werden. Das machen wir mit unseren Ingenieuren, allenfalls externen Spezialisten und den Fachleuten des Bundesamts.
Wie könnte das aussehen?
Eine Möglichkeit wäre, solche Teile in Zukunft zu röntgen. Entschieden ist aber noch nichts.
Im Frühling 2019 möchten Sie den Flugbetrieb wieder aufnehmen. Was stimmt Sie zuversichtlich, dass bis dahin das vorübergehende Grounding aufgehoben wird?
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Lösungen zu finden. Wir müssen die beiden Ju-52 nun sehr sorgfältig überprüfen. Wir gehen aber nicht davon aus, dass sie von ähnlichen Schäden betroffen sind. Auch beim Unfallflugzeug war einzig eines von acht Holmrohren des linken Flügels betroffen.
Was bedeuten die heute publizierten Resultate für die angekündigte Wiederinbetriebnahme einer dritten Ju-52?
Die Vorbereitungsarbeiten laufen derzeit in Deutschland. Es war ein Ausstellungsstück, das nun wieder so weit flugfähig gemacht wurde, dass wir sie zur Überholung nach Dübendorf fliegen können. Da diese Ju-52 in Alter und Hersteller nicht dem Unfallflugzeug entspricht und zudem 1991 bis 1996 generalüberholt wurde, ist sie vom Grounding nicht betroffen. Im kommenden Sommerhalbjahr möchten wir die dritte Ju-52 in unsere Flotte aufnehmen.
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Video: Chronologie der Katastrophen im zivilen Flugverkehr der Schweiz
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