Das Bauland soll bebaut werden
Um 20 Einwohner darf die Gemeinde in den nächsten 15 Jahren gemäss Kanton wachsen. Der Gemeinderat ist überzeugt: Ohne Druck passiert nichts.

Der Kanton verpasst den Gemeinden im Hügel- und Berggebiet ein enges Korsett. Um 2 Prozent sollen sie in den nächsten 15 Jahren noch wachsen dürfen. So sieht es der Richtplan vor, der sich an den Vorgaben des Bundes für die Raumplanung orientiert. Für Ursenbach heisst das: Der Gemeinde werden in den nächsten 15 Jahren 20 zusätzliche Einwohner zugestanden, wofür sie 0,6 Hektaren Bauland einzonen darf. Das ist die Vorgabe für die Revision der Ortsplanung, die gegenwärtig zur Mitwirkung aufliegt. Grundsätzlich sollte das kein Problem sein. Denn Ursenbach verfügt noch über rund eine Hektare eingezontes Bauland, davon 0,7 Hektaren für Wohnungen. Doch die Grundstücke sind zwar zum Teil seit längerer Zeit verfügbar, die Eigentümer überbauen sie jedoch nicht.
Beine machen
Deshalb will der Gemeinderat diesen nun Beine machen. Das Instrument dafür gibt ihm der Kanton: Im Zug der neuen Raumplanung schuf er die Voraussetzungen dafür, dass die Gemeinden mit den Grundeigentümern Bauverpflichtungen abschliessen können (siehe Kasten).
Konkret will der Gemeinderat von Ursenbach die Eigentümer von elf Parzellen mit einer Fläche von 8 Hektaren dazu verpflichten, ihr Land innerhalb von 10 Jahren zu überbauen. Ansonsten wird im elften Jahr eine sogenannte Lenkungsabgabe fällig, die sich in den folgenden Jahren jeweils erhöht.
Minimale Abschöpfung
Nur zurückhaltend anwenden will der Gemeinderat indes die neu vorgeschriebene Mehrwertabschöpfung. Sie soll lediglich bei Einzonungen Anwendung finden und auf das Minimum von 20 Prozent festgelegt werden. Bei Um- oder Aufzonungen will der Gemeinderat darauf verzichten. Das letzte Wort dazu haben jedoch die Stimmberechtigten: Das nötige Reglement wird der Gemeindeversammlung vom 11. Juni vorgelegt.
Weiter will der Gemeinderat in der Dorfzone vorhandene Lücken nach Möglichkeit schliessen. Die Wohnzonen W1 und W2 will er zu einer einzigen Zone vereinen, in der die Bestimmungen der bisherigen W2 gelten. Der grösste Teil der Zonen mit Planungspflicht sollen in die regulären Zonen überführt werden. Bereits in die neuen Unterlagen eingearbeitet wird zudem die Überprüfung der geschützten Baugruppen durch die kantonale Denkmalpflege. Zwei Gruppen im Dorf sollen dabei zusammengelegt, von den übrigen acht deren sechs aufgelöst werden. Schliesslich werden auch die neuen Vorgaben des Kantons zu den Gewässerräumen und den Begriffen und Messwesen integriert.
Untaugliche Masse
An einem Orientierungsabend wurde die Vorlage kaum bestritten. Einzig die vorgesehenen Masse für die Wohn- und Gewerbezone wurden als wenig praxistauglich für heutige Anforderungen des Gewerbes bemängelt; besonders für das Unterdorf, wo die bestehenden Industriebetriebe von Daetwyler und Glas Trösch andere Massstäbe setzten.
Die Unterlagen zur Ortsplanung liegen bis zum 16. April in der Gemeindeverwaltung auf und sind auf der Website von Ursenbach abrufbar. Nach Vorprüfung durch den Kanton und öffentlicher Auflage ist die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung im Dezember geplant.
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