«Darf der Nachbar einfach Gemüse anbauen?»
Eigentumswohnungen erfreuen sich schweizweit grosser Popularität. Der Ausgleich zwischen Gemeinschaft und individueller Freiheit wirft Fragen auf. Eine Auswahl realer Fälle.
1.Wer muss die Reparatur des Flachdachs zahlen? Der Nachbar über mir mit Terrasse und Attikawohnung verweigert eine Kostenbeteiligung. Die Reparatur wird wegen ihm teurer, weil noch seine schwere Terrassenbepflanzung im Weg ist.
Sanierung und Reparatur gemeinsamer Gebäudeteile sind Sache der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer. Dazu gehören Bauteile, die für das Gebäude und dessen Festigkeit wesentlich sind, etwa die Fassade oder das Dach. So muss die Gemeinschaft für diejenigen Bauteile aufkommen, welche für die Konstruktion des Dachs und des Gebäudes notwendig sind. Im vorliegenden Fall zählen dazu die Betondecke, Wärmedämmung und Wasserisolation sowie zuoberst eine Schutzschicht aus Kies oder Mörtel. Der Stockwerkeigentümer im oberen Geschoss muss indes für diejenigen Kosten aufkommen, die daraus entstehen, weil er das Flachdach als Terrasse nutzt. Konkret muss er also den Aufwand für das Abräumen der Terrasse übernehmen.