Erweiterung GrimselstauseeDie Grundlage für die Mauererhöhung fehlt
Das Bundesgericht weist die Erhöhung der Staumauern des Grimselsees an den Berner Regierungsrat zurück. Ein Entscheid, der in Bern und Innertkirchen mit Überraschung und Bedauern zur Kenntnis genommen wird.

«Angesichts ihrer Bedeutung bedarf die streitige Erweiterung des Grimselstausees einer Grundlage im kantonalen Richtplan», schreibt das Bundesgericht in einer Mitteilung. «Bisher ist auf Stufe Richtplan noch keine vollständige Abstimmung der verschiedenen Interessen erfolgt; insbesondere fehlt jegliche Auseinandersetzung mit den dem Projekt entgegenstehenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes.» Entsprechend heisst das Bundesgericht die Beschwerde zweier Naturschutzorganisationen gut und weist das Geschäft zurück an den Berner Regierungsrat.