Wertvoller BodenBundesgericht: Das Ittigenfeld bleibt im Inventar
Die Gemeinde Ittigen und der Kanton stritten um mögliches Bauland. Das Bundesgericht hat das Seilziehen nun beendet – zumindest das juristische.

Das Ittigenfeld könnte dereinst überbaut werden. Der Weg bis dahin aber ist noch weit.
Foto: Valérie Chételat
Seit Juli 2019 stemmte sich Ittigen gerichtlich gegen den Kanton Bern und seine Raumplaner. Es ging um rund 12 Hektaren Land, die dereinst zentral sein werden für das weitere Wachstum der Gemeinde. Nun hat das Bundesgericht entschieden. Die Gemeinde unterliegt. Was zur Konsequenz hat: Ittigenfeld und Kappelisacker sowie eine weitere Parzelle verbleiben im kantonalen Inventar der Fruchtfolgeflächen.