Bündner Maiensässe sollen Touristenattraktion werden
Graubünden will es ähnlich machen wie der Kanton Tessin mit seinen Rustici: Die Besitzer alter Ställe sollen diese umnutzen dürfen. Allerdings wollen die Bündner schlauer vorgehen als die Tessiner.

Die Bündner Regierung will, dass nicht mehr benötigte Maiensässe vermehrt für den Tourismus genutzt werden können. Ein ungezügelter Umbau der etwa 20'000 im Kanton leer stehenden Ställe für Ferienzwecke kommt aber nicht in Frage.
Sie sei bereit, bei den Stallumnutzungen die gesetzlich möglichen Sondersituationen auszunützen, teilte die Regierung auf zwei Vorstösse aus dem Grossen Rat mit. Mit Pilotprojekten werde die Inwertsetzung brachliegender landwirtschaftlicher Bausubstanz für die touristische Beherbergung bereits geprüft. In Frage kämen solche Sondernutzungsräume in strukturschwachen Gebieten.
Bäuerliche Bausubstanz soll nicht zerfallen
Damit die bäuerliche Bausubstanz nicht einfach zerfällt, hat der Bund auf Druck der Kantone Ausnahmeregelungen für Bauten ausserhalb der Bauzone erlassen. Eingeführt wurden das Instrument der Erhaltungszone landschaftsprägender Bauten und jenes der schützenswerten Einzelbauten. Umbauten von Ställen zu Ferienzwecken sind dabei unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Beim Instrument der landschaftsprägenden Bauten muss der Anstoss in Graubünden laut Regierungsangaben von den regionalen Planungsverbänden kommen. Sie müssen Gebiete bezeichnen, wo Ställe über die Ortsplanung als geschützt und umnutzbar definiert werden. In einzelnen Regionen wie dem Bergell seien solche Richtplanungen beschlossen.
Das Tessiner Modell
Im Kanton Tessin soll die Umnutzung von rund 11'000 Rustici möglich werden. Das Parlament genehmigte den kantonsweit ausgerichteten Nutzungsplan «Landschaften mit schützenswerten Bauten» im Mai. Der Plan bestimmt erhaltenswerte Kulturlandschaften ausserhalb der Bauzonen. Allerdings hat das Bundesamt für Raumplanung eine Beschwerde gegen den Nutzungsplan eingereicht.
Für die Bündner Regierung hat die Tessiner Lösung einen «musealen» Ansatz, wie sie schreibt. Sie setzt Hoffnungen auf die Totalrevision des Raumplanungsgesetzes des Bundes. Es lägen Reformvorschläge auf dem Tisch, die ausserhalb der Bauzonen eine Stärkung der kantonalen Gesetzgebungskompetenz vorsähen.
Zudem würden weitere Ausnahmeregelungen erwogen, welche unter dem Stichwort Sondernutzungsräume auch entwicklungspolitische Ansätze aufweisen könnten. Die Bündner Regierung verspricht, die Interessen des Kantons in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.
SDA/miw
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