BLS-Werkstätte: Bund nimmt Niederbottigen aus dem Rennen
Rodungen sind kein unlösbares Problem: Der Bundesrat setzt Chliforst-Nord als Standort für die umstrittene Werkstätte fest. Niederbottigen ist aus dem Schneider.

Der Kanton Bern hat kein Problem damit, wenn für die BLS-Werkstätte am umstrittenen Standort Chliforst-Nord Wald gerodet werden muss. Das schreibt der Bund im aktualisierten Richtplan, der im Grundsatz festlegt, wo die Bahnen ihre Infrastrukturanlagen bauen dürfen und wo nicht.
Grundsätzlich, heisst es hier, seien Rodungen von Gesetzes wegen ja verboten. Eine Ausnahmebewilligung gebe es nur dann, «wenn wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Erhaltung des Waldes überwiegen, und die Anlage auf diesen Standort angewiesen ist». Und: «So beurteilt das Amt für Wald des Kantons Bern die Anlage am Standort Chliforst-Nord mit geeigneten Ersatzleistungen und Massnahmen aus rechtlicher Sicht als realisierbar.»
Noch hat sich das Bafu als Fachstelle des Bundes nicht festgelegt, ob es diese Meinung teilt. Laut ihm ist, so der Richtplan weiter, «bei diesem Standort offen, ob die relative Standortgebundenheit nach Waldgesetz gegeben ist». Trotzdem ist der Bundesrat jetzt der Regierung gefolgt und hat einen Entscheid gefällt, der vielen in Berns Westen nicht gefallen wird: Die BLS-Werkstätte kann am Standort Chliforst-Nord gebaut werden.
Der weit stadtnähere Raum Niederbottigen dagegen, der zuletzt wieder als mögliche Alternative gehandelt worden war, fällt ausser Rang und Traktanden. Er wird im Richtplan als möglicher Standort gar nicht erst eingetragen.
Viele gewichtige Argumente
Der Wald und die für den Neubau nötigen Rodungen stellen den wohl grössten Stolperstein auf dem Weg zum neuen Werkstättenbau dar. Entsprechend gewichtig sind die weiteren Argumente, die der Bund zugunsten von Chliforst-Nord und gegen Niederbottigen in die Waagschale wirft.
Er schreibt, dass sich die Anlage in Chliforst-Nord besser in die Landschaft einfüge als in Niederbottigen. Dass in Chliforst-Nord weniger Fruchtfolgefläche verbaut werden müsse als in Niederbottigen. Dass in Chliforst-Nord einvernehmliche Landkäufe in Aussicht stünden, während in Niederbottigen Enteignungen drohten.
«Es ist sinnvoll, die Anlage in Nachbarschaft zur Schiessanlage und abseits grösserer Siedlungen zu errichten.»
Und nicht zuletzt, dass in Chliforst-Nord zwar ein intakter, aber nur lokal wichtiger Naturraum beeinträchtigt werde. Dass die nahe Schiessanlage aber «bereits eine Vorbelastung» darstelle, die den Schaden relativiere, kurz: «Aus raumplanerischer Sicht ist es sinnvoll, die Anlage in Nachbarschaft zur Schiessanlage und abseits grösserer Siedlungen zu errichten.»
Und nun das Siegerprojekt
Der gegnerische Verein Chliforst zeigt sich enttäuscht. Er geisselt die Standortwahl als «politisch geprägt und nicht sachlich belegt». Die BLS dagegen reagiert erfreut: Der Entscheid schaffe «die raumplanerischen Voraussetzungen für eine effiziente Instandhaltung der Züge und stärkt das Rückgrat der S-Bahn».
Die BLS will nun zügig weitermachen. Weil die Planungsarbeiten bereits seit längerem laufen, will sie schon Anfang 2019 ein Siegerprojekt für den Werkstättenbau vorstellen. Anschliessend geht es an die Details – «unter Einbezug der Direktbetroffenen».
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