Blausee: Die Tierschützer wehren sich
Der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen kritisiert die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Blausee AG durch die Staatsanwaltschaft.

Weil die geltende Berner Gesetzgebung in Bezug auf den Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes laut Obergericht offenbar nicht mit der Strafprozessordnung vereinbar ist, hat der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT) als Ankläger keine Parteirechte mehr. Und so erfuhr DBT-Präsident Rolf Frischknecht erst aus den Medien, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Region Oberland den Vorwurf der Tierquälerei beim Ausfischen im letzten Herbst nicht bestätigt (siehe Ausgabe vom Mittwoch).
Entsprechend macht Frischknecht seinem Frust Luft: «Es drängt sich der Schluss auf, dass es der Staatsanwaltschaft gerade jetzt, nach monatelangem Schweigen, daran gelegen war, das Verfahren abzuschliessen. Dies, nachdem uns gemäss Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vor zwei Monaten die Parteirechte abgesprochen worden waren und wir nun zumindest bis zum Urteil des Bundesgerichts in Sachen Beschwerderecht keine Möglichkeit haben, die Einstellung des Verfahrens in Sachen Blausee AG anzufechten.»
«Das darf nicht sein»
Laut Rolf Frischknecht wäre ein Urteil höherer Instanz jedoch notwendig, weil es der Gesetzgeber in der Tierschutzverordnung versäumt habe, die Betreuungspflicht genauer zu umschreiben. «Eine Klärung dieser Frage könnte zu einer Richtschnur auch für andere Fischzuchten werden, in welchen gefischt werden kann. Es darf nicht sein, dass die Duldung offensichtlich tierquälerischen Handelns durch ungenügende Betreuung und Überwachung ungeahndet bleibt.»
Falsche Behandlung der Tiere
Im vergangenen Januar hatte der DBT eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Blausee AG direkt bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Diese wurde mit Beweismaterial in Form von Videos und Bildern dokumentiert. Auf diesen sind Hobbyfischer beim nicht fachgerechten Fangen und Töten von Fischen zu sehen.
«Laien, darunter auch Kinder, haben gefangene Fische am Haken zappelnd herumgezeigt und fotografiert, statt die Tiere sofort zu töten. Auch wurden Fische mit ungeeignetem Gerät mehr schlecht als recht betäubt – mit Zangen wurde an noch lebenden Tieren herumoperiert dazu, die Haken aus dem Maul zu entfernen. Und dies vor dem Betäubungsschlag, was gesetzeswidrig ist», schreibt DBT-Präsident Rolf Frischknecht in der Medienmitteilung, welche er am Donnerstag als Reaktion auf die Verfahrenseinstellung vor zehn Tagen veröffentlichte. In dieser wird nach Artikel 393 der Strafprozessordnung eine zehntägige Beschwerdefrist eingeräumt, welche am heutigen Tag endet – von welcher der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen aber eben ausgeschlossen ist.
Tierschützer filmten die Ausfischen 2016 am Blausee. Es wurde nicht immer sehr fachmännisch mit den Tieren umgegangen.
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