Betrug mit falschen Schweizer Zeugnissen
Nach Einfuhrverbot für die EU haben nun Unbekannte illegal Schweinefleisch mit dem Label «Swiss made» nach Russland exportiert.

Die Sachlage ist juristisch eigentlich wasserdicht: Fälscht jemand Schweizer Veterinär-Zeugnisse, mit denen die Unbedenklichkeit von Schweizer Exportprodukten bezeugt wird, oder operiert jemand im Agrarhandel mit falschen Herkunftsangaben, muss der Bund «von Amtes wegen» dagegen vorgehen. Dies verlangt die Gesetzgebung. Die Bundesverwaltung muss entweder selbst Massnahmen ergreifen oder sie hat Strafanzeige einzureichen –, dann nämlich, wenn Täter und genaue Umstände verbotener Urkundenfälschung im Dunkeln liegen.