Bald so billig wie ein Mittelklassewagen
Ultraleichtflugzeuge sind ab 2015 in der Schweiz zugelassen. Der Flugplatz Dübendorf könnte davon profitieren. Während sich die Hersteller freuen, sorgen sich die Zürcher Vogelschützer.
Seit 1984 sind sogenannte Ultraleichtflugzeuge in der Schweiz untersagt. Ab Anfang 2015 lockert das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) nun dieses Verbot (wir berichteten). Dieses sei überholt, weil eine klare Abgrenzung von Ultraleichtflugzeugen und herkömmlichen Kleinflugzeugen kaum mehr möglich sei, begründet das Bazl seinen Entscheid. Zudem seien heutige Leichtbauflieger viel weniger laut als die früheren Modelle, die damals als «fliegende Rasenmäher» galten. Der Lärm war denn auch der Hauptgrund, weshalb die Fluggeräte damals verboten wurden.