Asylkosten: SVP droht mit Richter
Nun ist klar, wie der Kanton Bern Geld im Asylwesen sparen will: 17-jährige unbegleitete Asylsuchende sollen nicht mehr separat, sondern gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht werden. Der SVP geht das viel zu wenig weit.

Vor bald acht Monaten hat das Berner Stimmvolk der Kantonsregierung einen Denkzettel verpasst: Am 21. Mai 2017 sagte es Nein zum 105-Millionen-Kredit für die Asylsozialhilfe. Der Grossteil des Geldes wäre für die Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) vorgesehen gewesen.
Diese werden heute getrennt von Erwachsenen in eigenen Zentren oder Wohngruppen untergebracht. Das verursacht beträchtliche Mehrkosten. Der Bund bezahlt rund 50 Franken pro Asylsuchenden und Tag. Für jeden UMA legt der Kanton Bern aus eigener Tasche pro Tag noch 121 Franken obendrauf.
Nach der etwas überraschenden Ablehnung des Kredits an der Urne musste der zuständige Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP) über die Bücher. Er liess von einer externen Beratungsfirma ein neues Konzept ausarbeiten. Dieses liegt nun vor und wird dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet.
Die beiden markantesten Veränderungen: Die Regierung will die heutige Tagespauschale für UMA von 171 auf 140 Franken senken. Zudem werden UMA ab 17 Jahren, die in stabiler geistiger und körperlicher Verfassung sind, künftig gemeinsam mit Erwachsenen in Durchgangszentren untergebracht.
5,4 Millionen günstiger
Das neue Konzept soll per 1. November 2018 umgesetzt werden. Bei gleich bleibendem Bestand von 370 UMA rechnet der Kanton im Zeitraum von November 2018 bis Ende Dezember 2020 mit Einsparungen von rund 5,4 Millionen Franken. Darin eingerechnet sind rund 5 Prozent aller unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, die enorme Kosten verursachen und in geeigneten Institutionen untergebracht werden müssen. Dies, weil sie hochgradig gefährdet oder eine Gefahr für andere sind. Ein Tagesansatz von 600 Franken pro UMA wird für ein solches Sondersetting verrechnet.
Teurer Kompromiss
Die prognostizierten Einsparungen von 5,4 Millionen Franken sind mit Vorsicht zu geniessen. Einerseits kann es wegen der weiter sinkenden Asylzahlen gut sein, dass die Kosten tiefer und die Ersparnisse grösser ausfallen. Andererseits könnte es auch sein, dass der Kanton Bern der Zentrum Bäregg GmbH Ende 2020 zusätzlich maximal 4 Millionen Franken überweisen muss. Dies, weil die Vertragspartnerin des Kantons, die die UMA unterbringt und betreut, in den Jahren 2015 und 2016 wegen der damals hohen Asylgesuchszahlen Zusatzinvestitionen tätigen musste.
Falls die Firma diesen Aufwandüberschuss bis in knapp drei Jahren nicht amortisieren kann, müsste der Kanton in die Tasche greifen. Ohne diese Zusage des Kantons wäre die Zentrum Bäregg GmbH wohl nicht bereit gewesen, den laufenden Vertrag zu ihren Ungunsten abzuändern und ab November eine tiefere Entschädigung zu akzeptieren. Die Mindereinnahmen werden laut Regierungsrat Hans-Jürg Käser dazu führen, dass die Firma Stellen abbauen wird.
Geht die SVP vor Gericht?
Die SVP, die grosse Siegerin der Volksabstimmung, ist erwartungsgemäss unzufrieden mit dem neuen Konzept. Sie wirft der Regierung vor, den Volkswillen mit Füssen zu treten. «Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wollten nicht eine Einsparung von 5, sondern von 105 Millionen», sagt Grossrätin Andrea Gschwend (Oberburg). «Das ist ein absoluter Affront.»
Sie sieht nun für die SVP zwei Möglichkeiten. Die weniger wahrscheinliche: Die Partei ergreift gegen den kommenden Kreditbeschluss im Grossen Rat erneut das Referendum. «Das bringt jedoch nichts, wenn die Regierung dann doch macht, was sie will», sagt Gschwend konsterniert. Die wahrscheinlichere Variante: Die SVP lässt das Verwaltungsgericht entscheiden, ob der Regierungsrat den Volksentscheid vom 21. Mai 2017 korrekt umgesetzt hat. Gschwend: «Wir klären derzeit ab, ob eine solche Überprüfung durch das Verwaltungsgericht zielführend ist.»
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