Adoption
Aktualisiert am 22.12.11, um 06:46 von Karen Schärer
 

Warum eine Schweizer Lesbe gegen ihr Heimatland klagt

Maria von Känel und Martina Scheibling wehren sich für das Recht,ihre Kinder adoptieren zu dürfen. JEAN-CHRISTOPHE BOTT/Keystone
In der Schweiz sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft: Die Beschwerdeführerin Maria von Känel und ihre Rechtsanwältin Eylem Copur sind bis vor Bundesgericht gegangen. von Karen Schärer
 

Erstmals mussten sich Schweizer Gerichte mit einem Gesuch zur Stiefkindadoption eines gleichgeschlechtlichen Paars beschäftigen: Maria von Känel und Martina Scheibling sind seit 13 Jahren ein Paar; seit 2007 leben sie als «Frau und Frau» in eingetragener Partnerschaft.

Jede der Frauen wurde mittels Samenspende schwanger. Maria von Känel ist die leibliche Mutter von Iven, Martina Scheibling die leibliche Mutter von Sina. Weil der Vater der zweijährigen Sina offiziell unbekannt ist, hat das Mädchen rechtlich nur einen Elternteil, ihre biologische Mutter. Seit 2009 kämpft Maria von Känel darum, dass sie Sina adoptieren kann und damit ebenfalls als deren rechtmässige Mutter gilt. Doch das Schweizer Gesetz verbietet gleichgeschlechtlichen Paaren generell die Adoption.

Leidtragende ist das Kind

So wiesen sämtliche Instanzen von Känels Beschwerde ab, zuletzt das Bundesgericht im Mai 2011 (die az berichtete). Nun hat Eylem Copur gemeinsam mit dem Zürcher Rechtsanwalt Urs Saxer am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht.

Beschwerdeführerin Maria von Känel sagt, es stimme sie traurig, dass sie gegen das eigene Land klage. «Doch angesichts der rechtlichen Situation ist der Gang nach Strassburg eine Notwendigkeit.» Dabei denkt sie primär an die Kinder: «Leidtragende sind die Kinder: Sie sind gesetzlich nur von einem Elternteil abgesichert, obwohl sie zwei Eltern haben. Als Mutter will ich mich dafür einsetzen, dass unsere Kinder die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch.»

«Diskriminierende Vorurteile»

In der Klageschrift, welche der az vorliegt, argumentieren die Anwälte, das Schweizer Gesetz verletze die Europäische Menschenrechtskonvention, konkret das in der Konvention festgeschriebene Diskriminierungsverbot und das Recht auf Schutz der Familie. Im Dokument, das die Anwälte kürzlich nach Strassburg gesandt haben, heisst es: «Die sexuelle Orientierung allein kann kein Rechtfertigungsgrund für einen generellen Ausschluss (von der Adoptionsmöglichkeit, Red.) sein.

Massgebend, und hierbei handelt es sich um einen europäischen, ja um einen globalen Standard, ist in Adoptionsfragen das Kindeswohl.» Ein genereller Ausschluss von homosexuellen Paaren lasse sich objektiv nicht rechtfertigen, sondern beruhe «auf diskriminierenden, einer sachlichen Grundlage entbehrenden Vorurteilen».

Im Gespräch ruft Copur in Erinnerung, dass das Schweizer Gesetz Adoptionen durch Einzelpersonen erlaubt. «Eine Einzeladoption durch eine Lesbe ist also möglich. Das zeigt doch klar auf, dass die aktuelle Rechtssprechung homosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft diskriminiert.»

Geldstrafe und Rüge

Bis zu einer Verhandlung in Strassburg dürften etwa zwei Jahre verstreichen, schätzt Eylem Copur. Akzeptiert der Menschengerichtshof die Klage, kann er die Schweiz verpflichten, eine Geldstrafe an Maria von Känel zu zahlen. Hingegen kann das Gericht keinen direkten Einfluss auf die Schweizer Gesetzgebung nehmen. Implizit bedeute eine Rüge aber durchaus einen Auftrag an das Parlament, das Gesetz anzupassen, sagt Copur. Hinzu kommt: «Für die Schweiz, dieses menschenrechtlich engagierte, demokratische Land, wäre eine Rüge wegen Menschenrechtsverletzung sehr unangenehm.»

Zuversichtlich bezüglich des Ausgangs der Verhandlung stimmt Copur, dass sich der Menschengerichtshof verschiedentlich zu Beschwerden von Homosexuellen aus anderen Ländern im Zusammenhang mit Adoptionsfragen äussern musste – und das Urteil jeweils zugunsten der Homosexuellen ausgefallen ist.

(az Aargauer Zeitung)
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